Im vergangenen Herbst setzte sich die FDP-Fraktion dafür ein, die Erlaubnis zur Bezeichnung als Heilpraktiker mittelfristig auslaufen zu lassen. Das alles „im Sinne der Patientensicherheit“. Mittlerweile hat die FDP eine grundlegende Wende in ihrer Einstellung vollzogen, und plädiert in diesem sensiblen Bereich für „Respekt und Akzeptanz für Empfindungen und Erleben anderer“. ↗︎ Der Beruf soll erhalten bleiben, die FDP lehnt nun eine Limitierung des Begriffs des Heilens auf bestimmte Therapieformen ab. Im neuen Positionspapier wird nun erklärt:
„Der Begriff des Heilens hat viele Dimensionen und entscheidet sich letztlich am Erleben und Empfinden des Einzelnen“… …„Viele Menschen schätzen die Behandlung durch Heilpraktiker. Darunter viele Menschen, die nach schulmedizinischen Methoden als ‚austherapiert‘ gelten“ … … „Patientensouveränität und damit die freie Arzt- und Therapeutenwahl sind Grundsätze unserer gesundheitspolitischen Überzeugungen“… …„Dies bedeutet für uns aber auch, dass wir das Recht verteidigen, wenn Menschen auf Behandlungen aus eigener Entscheidung verzichten oder alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen möchten, deren Wirksamkeit nach den bisher bekannten naturwissenschaftlichen Methoden nicht belegt sind“. Auch die Ausbildungs- beziehungsweise Prüfungsregelungen für Heilpraktiker sieht die FDP jetzt als ausreichend an. Darüber hinaus schützten die einzuhaltenden Regelungen des Strafgesetzbuches, des Infektionsschutzgesetzes, des Arzneimittelgesetzes und Hebammengesetzes und die Überprüfungen durch die Gesundheitsämter Patienten vor Gefährdungen. So wird von der FDP-Fraktion abschließend festgestellt …„Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend und bedürfen allenfalls Anpassungen innerhalb der bestehenden Systematik“.