Das Bundesgesundheitsministerium hat die Absicht, die Wahltarife der Krankenkassen für Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ zu streichen. Das wären alle Phytotherapeutika, Homöopathika und Anthroposophika. Der Wahltarif ist fester Bestandteil der bisherigen Gesetzgebung und ermöglicht den Krankenkassen und den Behandlerinnen und Behandlern Arzneimittel zu verordnen, die den besonderen Therapierichtungen Homöopathie, Anthroposophische Medizin u. a. entsprechen. Als Wahltarif können die Krankenkassen frei entscheiden, ob sie bei entsprechender Berechnung der Versicherungsprämie die Kosten dieser Arzneimittel übernehmen. Eine Einschränkung dieser Wahlmöglichkeit stellt einen gravierenden Eingriff in die Therapiefreiheit dar und kann nicht hingenommen werden.
Der Ersteller der Petition versteht die Aktion des Gesundheitsministers als Vorbereitung eines Angriffs auf das Arzneimittelrecht, in dem homöopathische Arzneimittel fest verankert sind. Damit ist zu vermuten, dass wir damit rechnen können, dass den homöopathischen Arzneimitteln die gesetzliche Grundlage entzogen werden soll.
Über den Hintergrund des Arzneimittelrechtes ↗︎ erfahren Sie hier mehr.
Auf S. 10 und auf S. 109 der Gesetzesvorlage ↗︎ finden Sie die Ausführungen zum Wahltarif (zu Nummer 27 (§ 53)).
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